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Vermögensschadenhaftpflicht/Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater

Bauingenieur Architektenhaftpflicht Berufshaftpflicht für Architekten

Wir können speziell zur Vermögensschadenhaftpflicht - oder auch Berufshaftpflichtversicherung genannt - für Rechtsanwälte und Steuerberater ein besonders günstiges Angebot unterbreiten

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die besonderen Leistungen der Berufshaftpflicht:

Vorausrabatt

Existenzgründernachlass

Nebentätigkeitsnachlass

Schadenfreiheitsrabatt

Kleinpraxennachlass

bis zu 50%

25%

bis zu 50%

bis 60%

bis zu 50%

Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflicht/Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater:

Prämienbeispiel:

Kanzlei 2 Jahre alt Umsatz 50.000 Euro im Jahr, Beitrag: 674,34 Euro brutto

Drucken Sie sich diesen Fragebogen (PDF-Dokument) aus und faxen es ausgefült und unterschrieben an 030/219 18 388, oder fordern Sie hier Ihren Fragebogen an.

Sie erhalten dann schnellstmöglich Ihr persönliches Angebot zur Vermögensschadenhaftpflicht, einschliesslich Schadenfreiheitsrabatt und eventuell Existentgründerrabatt.

Sie können uns auch telefonisch unter 030/ 219 68 503 oder per Fax unter 030/ 219 18 388 erreichen.

 
 

Einige Besonderheiten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei Rechtsanwälten & Notaren

Im Jahre 1994 ist eine gesetzliche Neuregelung ihres Berufsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) haben Rechts- & Patentanwälte und gem. § 19 der Bundesnotarordnung (BNotO) haben Notare eine Pflichtversicherung mit entsprechender Mindestversicherungssumme und Jahresmaximierung zu unterhalten. Diese ist der zuständigen Kammer und dem Landesjustiz- ministerium nachzuweisen.

Die Mindestversicherungssummen und Jahresmaximierungen zur Vermögensschadenhaftpflicht stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  • Rechtsanwalt / Patentanwalt / Rechtsanwalts-Bereich des Anwaltsnotars / Syndikusanwalt: 250.000.- €, 4-fache Jahresmaximierung
  • Notar / Notarassessor / Notarbereich des Anwaltsnotars: 500.000.- €, 2-fache Jahresmaximierung
  • Rechtsbeistand (verkammert): 250.000.- €, 2-fache Jahresmaximierung
  • Rechtsanwalts-GmbH: 2.500.000.- €, 4-fache Jahresmaximierung

Wir möchten an dieser Stelle auch unserer Beratungspflicht gerecht werden und darauf hinweisen, daß die Pflichtversicherungssumme von 250.000 Euro (4-fach) in manchen Fällen nicht ausreichend sein kann. Zum Einen hängt dies sicher von Ihrem Tätigkeitsfeld bzw. den Größenordnungen der von Ihnen betreuten Fälle ab, und zum Anderen geben wir in Hinsicht auf das eingangs beschriebene Verstoßprinzip zu bedenken, daß ein berufliches Versehen, daß Sie heute begehen, erst in vielen Jahren realisiert werden könnte. Und hier ist gemäß des Verstoßprinzips nicht nur das Bestehen der Versicherung an sich, sondern auch die Versicherungssumme zum Tage des Verstoßes maßgebend. So kann ein berufliches Versehen, daß Ihnen heute widerfährt, aber z.B. erst in 10 Jahren zum Tragen kommt (Beispiel: Ehevertrag - Scheidung), aufgrund auch zwischenzeitlich veränderter Vermögensverhältnisse des Mandanten einen höheren Vermögensschaden hervorrufen als Ihre Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes betrug.

Einige Besonderheiten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei Steuerberatern

Seit 1990 besteht eine Pflichtversicherung für Steuerberater. Die Mindestversicherungssummen und Jahresmaximierungen zur Vermögensschadenhaftpflicht stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Steuerberater: 250.000.- €, 4-fache Jahresmaximierung

Wir sehen uns jedoch veranlasst an dieser Stelle auch unserer Beratungspflicht Sorge zu tragen und darauf hinzuweisen, daß die Pflichtdeckungssumme in manchen Fällen nicht ausreichend sein kann. Dies hängt sicher von Ihrem Tätigkeitsfeld und den Größenordnungen der von Ihnen betreuten Unternehmen ab.

Am 1.8.1996 sind abermals neue Vorschriften zur Pflichtversicherung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in Kraft getreten. Sie enthielten folgende wesentliche Verbesserungen:

Für den durch einen einheitlichen Verstoß verursachten Serienschaden steht eine Versicherungssumme von 1,25 Mio. EUR zur Verfügung. Für mitversicherte Sachschäden steht die volle Versicherungssumme zur Verfügung Die Verwandtenklausel ist entfallen, es sind auch Ansprüche von Ehegatten, Angehörigen, Sozien und Teilhabern des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz umfaßt. Der Ausschluß von Ansprüchen von Unternehmen, an denen der VN wirtschaftlich beteiligt ist, ist entfallen. Die Auslandsschadenklausel wurde erheblich modifiziert.

Der Selbstbehalt für Steuerberater etc. ist seitens des Gesetzgebers auf maximal 1.500.- € je Schadensfall begrenzt worden, und wird so auch zumeist als maximaler Selbtsbehalt bei sonst prozentualer Selbstbeteiligung oder als fester Selbstbehalt vereinbart.