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Dienstunfähigkeitsversicherung

Zu nachfolgenden Dienstunfähigkeitsversicherungen können Sie sich online ein Angebot berechnen lassen:
hier Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Eingabe der Daten erfolgt völlig anonym und unverbindlich. Erst wenn Sie ein Angebot annehmen möchten können Sie online den entsprechenden Antrag ausfüllen. Die Übermittlung der Daten erfolgt hierbei verschlüsselt.In Ihrem Browser wird unten ein Schloß sichtbar

Für Fragen stehen wir Ihnen per Email oder Telefon gerne zur Verfügung. Sollten Sie ein spezielles Angebot benötigen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 
  • Beamte werden durch Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig.
  • Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde.
  • Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist.
  • Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen.