- Beamte werden durch Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig.
- Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde.
- Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist.
- Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen.
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