Der Versicherer bietet niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit Rechtsschutzversicherungsverträge zu folgenden Konditionen abzuschließen:
Der Versicherungsschutz umfaßt für jede zu versichernde Arztpraxis
- Kompakt-Rechtsschutz für Selbständige gemäß § 28 Absätze 1 bis 3, 5 bis 7 ARB 2000/2inklusive Ergänzungs-Rechtsschutz gemäß Klausel 5 zu den ARB 2000/2
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gemäß Klausel 2 zu den ARB 2000/2 mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €;<7li>
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte gemäß Klausel 3 zu den ARB mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 zu den ARB 2000/2 mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €
- Erweiterter-Straf-Rechtsschutz gemäß den Sonderbedingungen zu den ARB 2000/2
Der Versicherungsschutz gemäß b bis e kann abgewählt werden.
Ferner sind absicherbar
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