Versicherungsvergleich online
 

Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Der Versicherer bietet niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit Rechtsschutzversicherungsverträge zu folgenden Konditionen abzuschließen:

Der Versicherungsschutz umfaßt für jede zu versichernde Arztpraxis

  • Kompakt-Rechtsschutz für Selbständige gemäß § 28 Absätze 1 bis 3, 5 bis 7 ARB 2000/2inklusive Ergänzungs-Rechtsschutz gemäß Klausel 5 zu den ARB 2000/2
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gemäß Klausel 2 zu den ARB 2000/2 mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €;<7li>
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte gemäß Klausel 3 zu den ARB mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 zu den ARB 2000/2 mit einer generellen Selbstbeteiligung von 150 €
  • Erweiterter-Straf-Rechtsschutz gemäß den Sonderbedingungen zu den ARB 2000/2

Der Versicherungsschutz gemäß b bis e kann abgewählt werden.

Ferner sind absicherbar
  • Kompakt-Rechtsschutz für den weiteren Praxisinhaber gemäß § 28 Absätze 1 b), 2, 3, 5 bis 7 ARB 2000/2 inklusive Ergänzungs-Rechtsschutz gemäß Klausel 5 zu den ARB 2000/2
  • Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß § 29 ARB 2000/2 für vermietete Wohneinheiten (ausschließlich in Verbindung mit a. bis e. absicherbar).
    • Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall:

      • in Europa 300.000 €
      • und weltweit 50.000 €

Hier sehen Sie die Top-Beiträge

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebotan.

Sie können uns auch telefonisch unter 0172/ 893 71 57 oder per Fax unter 030/25 76 25 50 erreichen.